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   KG, 25.11.2021 - AR 2/17 Not   

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KG, 25.11.2021 - AR 2/17 Not (https://dejure.org/2021,48970)
KG, Entscheidung vom 25.11.2021 - AR 2/17 Not (https://dejure.org/2021,48970)
KG, Entscheidung vom 25. November 2021 - AR 2/17 Not (https://dejure.org/2021,48970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7a BNotO, § 7b BNotO, § 7g Abs 4 S 3 BNotO, § 7g Abs 5 S 3 BNotO, § 2 Abs 4 S 1 NotFV
    Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung: Begründungspflicht für die Auswahl der Klausuren; Besetzung der Aufgabenkommission und des beim Prüfungsamt eingerichteten Verwaltungsrates sowie Beschlussverfahren

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 7a, 7b, 7g
    Prüfungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz: Kein Erfordernis einer Begründung bei Auswahl von Klausuren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 7a; BNotO § 7b; BNotO § 7g
    Der - auch - bei der notariellen Fachprüfung geltende prüfungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert keine Begründung bei der Auswahl der Klausuren durch die hierfür bei dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer eingerichteten ...

  • rechtsportal.de

    BNotO § 7a; BNotO § 7b; BNotO § 7g
    Nichtbestehen einer notariellen Fachprüfung; Verfahren zur Auswahl von Klausuren für eine schriftliche Prüfung; Prüfungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Dem prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum unterfällt etwa die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2000, 1055, 1056; NVwZ 1998, 636, 637).

    Da sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zugrunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen, würde eine gerichtliche Kontrolle zu einer Verzerrung der Maßstäbe führen (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; NVwZ 2004, 1375, 1376).

    Den Gerichten ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in diesen Bereich des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums einzudringen (BVerwG, NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2012, 2054; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris).

    Sie haben hier lediglich zu überprüfen, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; 2000, 915, 920; Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 -, juris; Urteil vom 21. Oktober 1992 - 6 C 12/92 -, juris).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Dem prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum unterfällt etwa die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2000, 1055, 1056; NVwZ 1998, 636, 637).

    Den Gerichten ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in diesen Bereich des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums einzudringen (BVerwG, NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2012, 2054; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris).

    Sie haben hier lediglich zu überprüfen, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; 2000, 915, 920; Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 -, juris; Urteil vom 21. Oktober 1992 - 6 C 12/92 -, juris).

  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Dem prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum unterfällt etwa die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2000, 1055, 1056; NVwZ 1998, 636, 637).

    Da sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zugrunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen, würde eine gerichtliche Kontrolle zu einer Verzerrung der Maßstäbe führen (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; NVwZ 2004, 1375, 1376).

    Sie haben hier lediglich zu überprüfen, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; 2000, 915, 920; Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 -, juris; Urteil vom 21. Oktober 1992 - 6 C 12/92 -, juris).

  • KG, 14.07.2016 - Not 22/15

    Notarielle Fachprüfung: Gerichtliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen;

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Auch wenn die Klägerin ihr Rechtsschutzziel im Wege der Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, hätte verfolgen können (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - juris, DNotZ 2016, 961), strebt sie die Aufhebung des sie belastenden Verwaltungsakts des Beklagten vom 20. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2016 an.

    Die Nachprüfung durch den Senat beschränkt sich insoweit auf diese Klausur, weil die Klägerin allein deren Bewertung gerügt hat (BVerwG, NVwZ-RR 1994, 582; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - DNotZ 2016, 961).

    Deshalb ist der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle solcher Prüfungen (BVerfG, NJW 1991, 2005) verpflichtet, Prüfungsentscheidungen des Beklagten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 3. März 2020 - Not 5/19 - juris; Urteil vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - DNotZ 2016, 961, 962).

  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Sie haben hier lediglich zu überprüfen, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; 2000, 915, 920; Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 -, juris; Urteil vom 21. Oktober 1992 - 6 C 12/92 -, juris).

    Auch die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander unterfällt dem Bewertungsspielraum der Prüfer (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 2 ME 634/19

    Akteneinsicht; Besetzungsrüge; Kontrollorgan; Notarprüfung; Verfahrensfehler;

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Zur Besetzung der Aufgabenkommission, dem bei dem Prüfungsamt eingerichteten Verwaltungsrat und dem zum Zustandekommen ihrer Beschlüsse erforderlichen Verfahren (im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 ME 634/19, NJW-RR 2020, 310).(Rn.38).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OVG Lüneburg in dessen auf Beschwerde der Klägerin ergangenen Beschluss vom 19. Dezember 2019 (2 ME 634/19 - juris) an, dass allein eine fehlerhafte Besetzung des Verwaltungsrats an der Wirksamkeit der Bestellung der Mitglieder der Aufgabenkommission nichts ändern würde und keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der durch die Aufgabenkommission getroffenen Auswahl der Klausuren hätte.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Deshalb ist der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle solcher Prüfungen (BVerfG, NJW 1991, 2005) verpflichtet, Prüfungsentscheidungen des Beklagten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 3. März 2020 - Not 5/19 - juris; Urteil vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - DNotZ 2016, 961, 962).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Dem prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum unterfällt etwa die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2000, 1055, 1056; NVwZ 1998, 636, 637).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Von Aufgabe 2) hat die Klägerin lediglich die Gesellschafterliste zutreffend erstellt, dabei aber übersehen, dass diese Liste nicht von dem Notar, sondern von W in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zu unterschreiben wäre, §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 Nr. 3, 78 GmbHG (vgl. BGHZ 117, 323, 327).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - AR 2/17
    Den Gerichten ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in diesen Bereich des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums einzudringen (BVerwG, NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2012, 2054; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor

  • BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20

    Anordnung der Wiederholung der Prüfung auf Antrag eines Prüflings wegen

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91

    Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages

  • BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 6/16

    Notarielle Fachprüfung: Rechtmäßigkeit von Bewertungen von schriftlichen

  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

  • KG, 05.07.2011 - Not 9/11

    Notarielle Fachprüfung: Gerichtliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen

  • BGH, 20.09.2011 - II ZB 17/10

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung:

  • BGH, 24.02.2015 - II ZB 17/14

    Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11

    Keine Anwesenheit Dritter bei Prüfungsberatung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 14 A 755/11

    Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens bei vorheriger Kenntnis eines Teils der

  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - 10 N 86.08

    Erste juristische Staatsprüfung; erfolgreiche Anfechtungsklage; Zulassungsantrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13

    Zulassungsverfahren; Prüfungsrecht; 2. jur. Staatsprüfung; Anfechtungsurteil;

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